Anwalt Zwangsverwaltung Rottweil
Die Zwangsverwaltung ist - neben der Zwangsversteigerung - eine Möglichkeit, in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken. Dazu gehören u.a. bebaute und unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile.
Unsere Berater haben langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Zwangsverwaltungen für Vollstreckungsgerichte in Baden-Württemberg. Wir können Sie daher ebenso kompetent unterstützen, wenn Sie als Vollstreckungsgläubiger einen Antrag auf Zwangsvollstreckung in Immobiliarvermögen (Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung) stellen wollen oder Ihre Rechte als Vollstreckungsschuldner im Verfahren gewahrt werden sollen.