Insolvenzantragstellung Kanzlei Rottweil
Gerne helfen wir Ihnen bei der Regulierung Ihrer Schulden. Als Möglichkeiten zur Regulierung können Sie grundsätzlich zwischen
- außergerichtlicher Schuldenbereinigung gegen Zahlung eines Einmalbetrages an die Gläubiger
- außergerichtlicher Schuldenbereinigung gegen Zahlung einer monatlichen Rate an die Gläubiger
- gerichtlicher Schuldenbereinigung und
- Insolvenzantrag, ggf. mit Insolvenzplan
wählen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Variante für Sie die passende Lösung darstellt.
Die Bearbeitungsdauer zwischen Erstgespräch und Abgabe des Insolvenzantrages beim zuständigen Gericht dauert üblicherweise nicht länger als drei Monate.
Gerne beraten wir Sie auch während des laufenden Insolvenzverfahrens, z.B. bei der Antragstellung auf vorzeitige Restschuldbefreiung oder sonstigen Fragen im Zusammenhang mit Schreiben des Insolvenzgerichtes oder Ihres Insolvenzverwalters/Treuhänders.
Lassen Sie den Insolvenzantrag von einem erfahrenen Anwalt stellen!
In 3 Schritten zur Insolvenzantragstellung
Was machen wir im Rahmen der Insolvenzantragstellung und Beratung nach Insolvenzeröffnung?
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Insolvenzantragstellung für Verbraucher und Unternehmen
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Wir helfen Ihnen, wieder schuldenfrei zu werden.
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Ausarbeitung und Beratung beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch
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Ausarbeitung und Beratung im Insolvenzplanverfahren
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Widerspruch und Vergleich mit Gläubigern, die eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung angemeldet haben
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Anträge auf Quellenfreigabe beim Pfändungsschutzkonto/P-Konto
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Erstellen eines Insolvenzplans
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Widerspruch und Vergleich mit Gläubigern, die eine Forderung aus vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt angemeldet haben
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Widerspruch und Vergleich mit dem Finanzamt, wenn eine Forderung aus Steuerhinterziehung im Insolvenzverfahren angemeldet wurde
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Anträge auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens bei erhöhten Krankheitskosten (Sonderbedarf)
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Anträge auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens bei Nebenjob
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Anträge auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens bei privat versicherten Arbeitnehmern
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Anträge auf Berücksichtigung von Kindern bzw. Ehegatten als unterhaltsberechtigte Personen
Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Häufige Fragen zur Insolvenzantragstellung, Schuldenbereinigung. Unsere Rechtsanwälte helfen!
Der Insolvenzantrag ist grundsätzlich beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Dies ist bei Privatpersonen grundsätzlich dasjenige Gericht, in dessen Bezirk der persönliche Wohnsitz liegt. Sofern ein Geschäftsbetrieb besteht, ist das Insolvenzgericht am Ort des Geschäftsbetriebs zuständig.
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Stellen, die Ihnen beim Stellen des Insolvenzantrages helfen. Gerne stehen auch wir Ihnen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gerne erstellen wir für Sie die bei der Bank vorzulegende Bescheinigung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
In diesem Fall liegt eine sog. Doppelpfändung vor, die nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung ist. Erforderlich ist hier ein Antrag auf Beschränkung der Kontopfändung bzw. eine sog. Quellenfreigabe. Hierüber entscheidet grundsätzlich das Insolvenzgericht bzw. Vollstreckungsgericht. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.