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Anwalt Familienrecht Rottweil

Hirt + Teufel
Familienrecht
 

Unsere Berater für Familienrecht

Sowohl für die Scheidung als auch für den Abschluss eines Ehevertrages ist der fundierte Rechtsrat eines Fachanwaltes für Familienrecht unentbehrlich.

Im Vordergrund unserer anwaltlichen Tätigkeit stehen Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung von Ehepartnern und der Ehescheidung ergeben, z.B. Unterhaltsansprüche, Vermögensauseinandersetzung und das Sorge- und Umgangsrecht.

Familienrechtliche Mediation

Als besondere Ausgestaltung des familienrechtlichen Mandats kann Ihnen Rechtsanwältin Hattler oder Rechtsanwalt Schick auch ein sog. „Familienrechtliches Mediationsverfahren“ anbieten. Hierbei fungiert der Mediator als sog. allparteilicher Moderator. Der Mediator hilft somit (bei-)den Beteiligten, den Konflikt aufzuarbeiten und selbst Lösungen für die erkannten Probleme zu finden.

Was machen unsere Anwälte im Familienrecht? Wir beraten und vertreten Sie bei...

  • Scheidung

  • Trennung und Trennungsjahr

  • Unterhalt

  • Sorgerecht

  • Umgangsregelungen

  • Gewaltschutzverfahren und häuslicher Gewalt

  • Zuweisung der Ehewohnung

  • Stalking (Nachstellung)

  • Kindesunterhalt

  • Zugewinnausgleich

  • Versorgungsausgleich / Rentenausgleich

  • Scheidung und Trennung

  • Erstellung/Änderung von Eheverträgen

  • Vereinbarung/Aufhebung des Güterstandes der Gütertrennung

  • Trennungsunterhalt

  • Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung

  • Aufteilung des Vermögens

  • Nutzung/Aufteilung der Immobilie bei Trennung oder Scheidung

Häufige Fragen zum Familienrecht. Unsere Rechtsanwälte helfen!

Muss man Unterhalt zahlen, wenn man arbeitslos ist?

Wer einem minderjährigen Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, hat seine Arbeitskraft bestmöglich zu verwerten, also alles zu tun, um der eigenen Qualifikation gemäß möglichst viel Erwerbseinkommen zu erzielen, um möglichst hohen Unterhalt zahlen zu können. Es ist dabei aber zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt in Höhe von regelmäßig 1.080 € zu beachten, der ihm verbleiben muss. Wird der Unterhaltspflichtige arbeitslos, so reduziert sich der Selbstbehalt auf 880 €. Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt ist statt des bisher verdienten Einkommens das tatsächlich bezogene Arbeitslosengeld. Sollte der Selbstbehalt nicht durch das Arbeitslosengeld und nach Berücksichtigung abzugsfähiger Verbindlichkeiten gewahrt sein, entfällt eine Unterhaltspflicht. Zumeist sind aber die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder in einer Urkunde (Beschluss, Jugendamtsurkunde, Vergleich) geregelt, so dass eine Abänderung des Titels dann erforderlich wäre, weil ansonsten – trotz verschlechterter Einkommenssituation – der in der Urkunde festgelegte Unterhalt auch weiter geschuldet wäre.

Was kann vom Kindesunterhalt abgezogen werden?

Um (Kindes-)Unterhalt berechnen zu können, muss zunächst das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners ermittelt werden. Hierfür dienen regelmäßig insbesondere die letzten 12 Entgeltbescheinigungen eines abhängig beschäftigten Arbeitnehmers bzw. bei einem Selbständigen die Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre. Ergänzend zieht man die für die relevanten Zeiträume ergangenen Einkommensteuerbescheide und die diesen zugrundeliegenden Einkommensteuererklärungen heran. Beim abhängig Beschäftigten werden von seinem durchschnittlichen Nettoeinkommen regelmäßig 5 % für berufsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht. Weiter ist zu schauen, ob zusätzliche Einnahmen vorhanden sind, wie z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder fiktiv durch Zurechnung eines Wohnvorteils für Wohnen im Eigentum. Danach ist das Einkommen zu bereinigen durch Abzug berücksichtigungsfähiger Schulden, sowie Zahlungen für zusätzlich private Altersvorsorge oder Krankenvorsorge. Was im Einzelfalle zu berücksichtigen ist, lässt sich in einem anwaltlichen Beratungsgespräch klären.

Nachehelicher Unterhalt

Der Gesetzgeber betont zunächst die Eigenverantwortung jedes geschiedenen Ehegatten. Er hat die Obliegenheit, seinen Unterhaltsbedarf durch Erwerbstätigkeit zu decken. Ist er hierzu nicht in der Lage, so kann dem Grunde nach eine Unterhaltsberechtigung auch noch nach rechtskräftiger Ehescheidung fortbestehen. Dies ist zunächst einmal der Fall, wenn ein Kind unter 3 Jahren betreut wird und deswegen keine oder nur zeitlich eingeschränkt Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann. In Betracht kommt auch Unterhalt, wenn von einem geschiedenen Ehegatten wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Auch im Falle von Krankheit oder Gebrechen, die einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen, besteht ein über die Ehescheidung hinausgehender Unterhaltsanspruch. Schließlich kann auch Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit des Berechtigten geschuldet sein oder, wenn dieser nur unzureichende Einkünfte erzielen kann.

Maßstab des Unterhalts sind in die ehelichen Lebensverhältnisse. Möglicherweise erweist sich aber die Bemessung des Unterhaltsanspruchs orientiert an den ehelichen Lebensverhältnissen als unbillig, etwa wenn der Unterhalt Beanspruchende durch die Ehe keinerlei Nachteile hinsichtlich seiner Möglichkeiten, Einkommen zu erzielen, hat. Entsprechende Nachteile können z.B. dadurch entstanden sein, dass wegen Geburt und Betreuung gemeinschaftlicher Kinder eine Erwerbstätigkeit hat aufgegeben werden müssen mit der Folge, dass jetzt nach der Scheidung nicht nahtlos an die ursprünglich Erwerbstätigkeit angeknüpft werden kann und deshalb geringeres Einkommen erzielt wird, als dies ohne die Ehe der Fall gewesen wäre. Sollte sich ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes indes als unbillig darstellen, kann Nachscheidungsunterhalt befristet werden. Die Befristungsdauer hat das Familiengericht nach eigenem Ermessen zu bestimmen.

Wie lange muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen?

Unterhalt an den Ehepartner kann auch noch nach erfolgter Ehescheidung geschuldet sein. Die Frage, wie lange Nachscheidungsunterhalt zu zahlen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Anspruchshöhe und -dauer sind in jedem Einzelfall zu ermitteln. Einen klaren Rechtssatz hinsichtlich Anspruchsdauer gibt es nicht. Es hat sich aber eine Größenordnung ergeben, die häufig von den Familiengerichten bewilligt wird, nämlich 1/4-1/3 der Ehezeit.

Unterhalt des Ehegatten berechnen (Grundzüge):

Um Ehegattenunterhalt berechnen zu können, müssen die durchschnittlichen Nettoeinkünfte beider Eheleute ermittelt werden. Hierfür dienen regelmäßig insbesondere die letzten 12 Entgeltbescheinigungen eines abhängig beschäftigten Arbeitnehmers bzw. bei einem Selbständigen die Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre. Ergänzend zieht man die für die relevanten Zeiträume ergangenen Einkommensteuerbescheide und die diesen zugrundeliegenden Einkommensteuererklärungen heran. Beim abhängig Beschäftigten werden von seinem durchschnittlichen Nettoeinkommen regelmäßig 5 % für berufsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht. Weiter ist zu schauen, ob zusätzliche Einnahmen vorhanden sind, wie z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder fiktiv durch Zurechnung eines Wohnvorteils für Wohnen im Eigentum. Danach ist das Einkommen zu bereinigen durch Abzug berücksichtigungsfähiger Schulden, sowie Zahlungen für zusätzlich private Altersvorsorge oder Krankenvorsorge. Was im Einzelfall zu berücksichtigen ist, lässt sich in einem anwaltlichen Beratungsgespräch klären. Schließlich ist noch bei Erwerbstätigen vom bereinigten Einkommen ein 10%iger Erwerbsbonus in Abzug zu bringen. Aus den so ermittelten Einkommen wird ein Gesamteinkommen gebildet, dessen hälftiger Betrag den jeweiligen Bedarf darstellt. Nach Berücksichtigung des Eigeneinkommens des Unterhaltsberechtigten, ergibt sich dessen Unterhaltsanspruch.

Kind will nicht beim Vater schlafen.

Oftmals gibt es Probleme bei dem nach Trennung hinsichtlich der Kinder zu regelnden Umgang. Findet dieser nicht in einem Umfange statt, wie ihn der Berechtigte wünscht und lässt sich auch im Gespräch mit dem anderen Elternteil keine Lösung finden, so führt der Weg den Umgangsberechtigten zunächst zum örtlich zuständigen Jugendamt mit der Bitte, zu vermitteln. Gelingt dies nicht, wäre der Umgang über anwaltliche oder gar familiengerichtliche Hilfe zu regeln. Liegt das Problem hingegen in der Person des Kindes, weil dieses etwa nicht bereit ist, Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil durchzuführen, so ist behutsame Herangehensweise angezeigt. Auch hier kann das Jugendamt versuchen, zu helfen. Zumeist hilft aber die Zeit. Werden die Kinder älter und gewöhnen sich an die Trennungssituation, ergibt sich zumeist die Bereitschaft, schließlich doch Übernachtungen beim anderen Elternteil durchzuführen. Nur in seltenen Fällen muss eventuell psychologische Hilfe in Anspruch genommen werden.

Wie berechnet sich der Unterhalt für ein Kind?

Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Diese ist nach Einkommensgruppen und Altersgruppen gegliedert. Zunächst einmal ist das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung von Unterhalt verpflichteten Elternteils zu ermitteln. Auszugehen ist vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen unter Einschluss von Sonderzahlungen. Dieses Einkommen ist dann um berufsbedingte Aufwendungen, z.B. für Fahrtkosten zu bereinigen, die auch pauschal mit 5 % angesetzt werden können. Auch können für Beiträge der privaten Altersvorsorge bis zu 4 % des monatlichen Bruttoeinkommens in Abzug gebracht werden, sofern tatsächlich gezahlt. Ob darüber hinaus zu zahlende Kreditraten abgezogen werden können, hängt von der jeweiligen Verbindlichkeit ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Hat man das Einkommen bereinigt, so kann man in der Tabelle ablesen, welcher Unterhalt für das Kind zu zahlen ist, wobei aber berücksichtigt werden muss, dass die Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht. Besteht nur eine Unterhaltspflicht ist regelmäßig der Unterhalt der nächst höheren Einkommensgruppe zu entnehmen, umgekehrt der nächst tieferen.

Wann muss ein Elternteil keinen Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich hat der Elternteil, bei dem ein minderjähriges Kind nicht lebt, dessen Barunterhalt durch Unterhaltszahlungen sicherzustellen. Diese Pflicht kann lediglich entfallen, wenn er unverschuldet nicht in der Lage ist, ohne Gefährdung seines Selbstbehaltsunterhalt zu zahlen, was etwa der Fall sein kann, wenn er lediglich eine geringe (Erwerbsminderungs)Rente oder Lohnersatzleistungen bezieht, die ihn nicht zur Zahlung von Unterhalt leistungsfähig machen.

Was muss der Vater/die Mutter im Rahmen Unterhaltsverpflichtung zahlen?

Wer das gemeinsame Kind schwerpunktmäßig betreut leistet Unterhalt in Form von Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig und hat Unterhalt entsprechend seinem Einkommen und der Bedürftigkeit des Kindes zu leisten.

Was ist Gütertrennung?

Sofern die Eheleute keine Vereinbarung treffen, befinden sie sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wenn die Parteien das nicht wollen, kann in einem notariellen Ehevertrag Gütertrennung vereinbart werden. Das bedeutet folgendes: Im Unterschied zur Zugewinngemeinschaft bewirkt die Gütertrennung, dass der eine Ehegatte nicht am Zugewinn des anderen beteiligt wird. Die Vermögen der Ehepartner werden strikt voneinander getrennt.

Wie berechne ich den Betreuungsunterhalt?

Betreuungsunterhalt betrifft die finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener oder getrennter Partner an den anderen zahlen muss, weil sich dieser allein um die Betreuung des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder kümmert und deswegen nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Die Höhe des Betreuungsunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Alter der Kinder, Mehrbedarf, Einkommen, etc. und muss individuell berechnet werden.

Habe ich auch einen Unterhaltsanspruch ohne Vaterschaftstest?

Sofern Sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht der Vater des Kindes sind, wären Sie zunächst auch nicht unterhaltspflichtig.

Was ist bei der Trennung zu beachten?

Die Trennung zwischen den Eheleuten kann durch Auszug einer Partei aus der gemeinsamen Wohnung erfolgen. Denkbar ist auch eine innerhäusliche Trennung. Wichtig ist dabei jedoch zu beachten, dass sowohl Bett und Tisch getrennt sind, als auch Versorgungsleistungen wie einkaufen, putzen, waschen, kochen etc. nicht mehr für den anderen Ehepartner gemacht werden.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob bereits Unterhaltsansprüche, wie Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, geltend gemacht werden können.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Sobald das Trennungsjahr bzw. die Trennungsjahre abgelaufen sind, kann beim zuständigen Familiengericht die Scheidung beantragt werden. Das Gericht verschickt dann die Formulare zum Versorgungsausgleich. Sobald der Versorgungsausgleich abgeschlossen ist, legt das Gericht den Scheidungstermin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen.

Wo schließt man einen Ehevertrag ab?

Grundsätzlich muss der Ehevertrag notariell beurkundet werden. Für die hierzu maßgeblichen Vorarbeiten, die Beratung und die Entwurfserstellung unterstützen wir Sie gerne.

Der Ehevertrag kann vor oder auch noch nach der Hochzeit geschlossen werden.

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Sofern ein Unterhaltsanspruch für Kinder besteht und dieser von der Gegenseite nicht oder nicht regelmäßig bezahlt wird, wird auf Antrag durch die Unterhaltsvorschusskasse ein Unterhaltsvorschuss gezahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem jeweiligen Alter des Kindes.

Was kann über das Mediationsverfahren alles geregelt werden?

Im Rahmen eines Mediationsverfahrens können Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen getroffen werden. Im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder kommen Regelungen zum Sorgerecht, zur Betreuung, zum Unterhalt etc. in Betracht.

Warum bieten sich familienrechtliche Konflikte für ein Mediationsverfahren an?

Mediation heißt Vermittlung und ist ein außergerichtliches Vorgehen zur Lösung von Konflikten. In familienrechtlichen Angelegenheiten ist es den Parteien immer wichtiger, dass die Trennung und Scheidung friedlich abläuft, insbesondere um auch auf das Wohl der gemeinsamen Kinder besser Rücksicht zu nehmen.

Mediation kann eine effektive Form der Konfliktbewältigung sein. Im Unterschied zum Gerichtsverfahren können hier individuelle Lösungen erarbeitet werden, die den Interessen aller Beteiligten entsprechen.