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Anwalt Erbrecht Rottweil

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Erbrecht
 

Unsere Berater für Erbrecht

Beim Erben und Vererben werden regelmäßig nicht unbedeutende Vermögensmassen auf die nächste Generation übertragen. Hierbei sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Die rechtzeitige anwaltliche Beratung empfehlen wir daher nicht nur im Hinblick auf das Erbschaftsteuerrecht.

Nach Eintritt des Erbfalls werden die Beteiligten mit nicht alltäglichen Fragen konfrontiert – ferner befinden Sie sich oft in einer Situation der „emotionalen Überforderung“. Ein sachlicher Partner hilft Ihnen, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn ich enterbt bin?

Der Pflichtteil ist grundsätzliche die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles.

Der gesetzliche Erbteil bestimmt sich aufgrund verschiedener Faktoren. So kommt es zum Beispiel auf die Anzahl der gesetzlichen Erben an und auf den Güterstand in welchem der Erblasser verheiratet war.

Was machen unsere Anwälte im Erbrecht?

  • Testament

  • Vorsorgevollmacht

  • Erbauseinandersetzung

  • Nachlass

  • Miterben

  • Pflichtteil

  • Vermächtnis

  • Gesetzliche Erbfolge

  • Vorerbe und Nacherbe

  • Berliner Testament

  • Ehegattentestament

  • Gemeinschaftliches Testament

  • Ausschlagung

  • Nachlassinsolvenz

  • Bestattungskosten

  • Erbschaftssteuer

  • Vorgezogene Erbfolge

  • Vermögensübertragung

  • Schenkung

  • Unternehmensnachfolge

  • Erbunwürdigkeit

Häufige Fragen zum Erbrecht. Unsere Rechtsanwälte helfen!

Wie viel kostet ein Testament?

Die Kosten einer Beratung und Testamentserstellung richten sich in der Regel nach dem Zeitaufwand und somit nach der zu Beginn des Mandates zu schließenden Honorarvereinbarung.

Was ist ein Totalabänderungsvorbehalt in einem Erbvertrag?

Ein solcher ist unzulässig. Ein Totalabänderungsvorbehalt würde bedeuten, dass der Erbvertrag vollständig einseitig abgeändert werden kann. Dies widerspricht dem Grundgedanken eines Erbvertrages, in welchem sich die Vertragsparteien in der Regel gegenseitig begünstigen, dies unter der Bedingung, von dem jeweils anderen ebenfalls etwas zu erhalten.

Ausschlagung der Erbschaft bei Erbeinsetzung durch Testament?

Eine Ausschlagung einer Erbschaft sollte gut überlegt sein. Grundsätzlich gilt das „alles oder nichts Prinzip“. Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird, ist, somit auch die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches eines Pflichtteilsberechtigten ausgeschlossen. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, z.B. wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe im Testament mit Vermächtnissen an andere Personen oder einer angeordneten Testamentsvollstreckung beschwert ist. In diesen Fällen ist eine Ausschlagung der Erbschaft und die Geltendmachung des Pflichtteiles möglich. Vor der jeweiligen Ausschlagung sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Ausnahme greift oder die Ausschlagung der Erbschaft auch den Verlust des Pflichtteiles bedeutet.