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Mirko Metzler Rechtsanwalt

Neben seiner langjährigen Erfahrung in den Fachbereichen, für die er die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung des Fachanwaltes erworben hat, hat Mirko Metzler einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Arzthaftungsrecht.

Er studierte von 1988 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen und machte sein Referendariat von 1994 bis 1996 am Landgericht Hechingen. Mirko Metzler ist Mitglied im Anwaltsverein Rottweil, in den Arbeitsgemeinschaften für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein und in der Practice Group Straf- und Bußgeldrecht der DIRO. Er ist zudem ADAC-Vertragsanwalt für den Bereich Rottweil.

Karriere

2003
Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht

2006
Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht

2010
Verleihung des Titels Fachanwalt für Versicherungsrecht

1996
Anwaltszulassung

1999
Eintritt in die Kanzlei

1994-1996
Referendariat am Landgericht Hechingen

1988-1994
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Strafrecht

Mitgliedschaften

  • Anwaltsverein Rottweil
    Mitglied
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
    Mitglied
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein
    Mitglied
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
    Mitglied

Referenzmandate

  • 2003
    Strafrecht: Haustyrannenmord
    Verteidigung der Täterin: Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für Ermordung des äußerst gewalttätigen Familientyrannen durch die Ehefrau. BGH, Urteil vom 25. März 2003
  • 2004
    Strafrecht: Haustyrannenmord
    Verteidigung der Täterin: Lebenslange Freiheitsstrafe für Ermordung des Familientyrannens durch die Ehefrau wegen fehlender außergewöhnlicher Tatumstände. BGH, Urteil vom 23. November 2004
  • 2022
    Verkehrsrecht: Gewerblicher PKW-Kauf
    . Verpflichtung des gewerblichen Pkw-Käufers selbst ein Neufahrzeug unverzüglich auf Sachmängel zu überprüfen und solche bei Erkennen unverzüglich zu rügen. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2022

Mirko Metzler 

Mirko Metzler
Rechtsanwalt

- ADAC-Vertragsanwalt
- bestellter Schiedsgutachter in Versicherungssachen für die Rechtsanwaltskammer Tübingen

Fachanwalt für Verkehrsrecht ,
Fachanwalt für Versicherungsrecht ,
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsgebiete
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Arzthaftungsrecht, Haftungsrecht

Sprachen
Deutsch

+49 741 1754038
rw.metzler@hirt-teufel.de
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